Die CE-Kennzeichnung wurde vorrangig geschaffen um den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (EU) zu gewährleisten. Die CE-Kennzeichnung wird häufig als "Reisepass" für den europäischen Binnenmarkt bezeichnet. Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der verantwortliche Hersteller die Konformität des Produktes mit den zutreffenden EU-Richtlinien und die Einhaltung der darin festgelegten "wesentlichen Anforderungen". Verantwortlich für diese Kennzeichnung ist in der Regel der Hersteller des Produkts. Soweit der Hersteller seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, geht diese Verpflichtung an dessen Beauftragten in der EU oder den Importeur oder letztlich an den Inverkehrbringer (Verkäufer) über. Die Mini-Schwimmerschalter und Schwimmerschalter von Reed Electronics AG entsprechen selbstverständlich den EU-Richtlinien. zurück zur Auswahl |